Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG) ist am 18.11.2023 in Kraft getreten!
Fristverlängerung für erstmalige Meldung verschoben auf den 01.01.2025.
Handeln Sie jetzt!
Wir möchten Sie heute über die Einführung des neuen Energieeffizienz-Gesetz (EnEfG) informieren. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 18.11.2023 werden Behörden, energieintensive Unternehme und Rechenzentren verpflichtet, mehr Energie zu sparen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, unabhängig von ihrer Unternehmensgröße, mit einem Jahresenergiebedarf ab 2,5 Gigawattstunden (Elektroenergie, Energie zur Wärme/-Kältebereitstellung, Kraftstoffe). Das EnEfG sieht u.a. eine Meldepflicht für gewerbliche Abwärmepotenziale vor, welche erstmalig zum 01.01.2025 und anschließend jährlich zum 31.03. erfolgen muss.
Aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Veröffentlichung des EnEfG und der ersten Meldefrist, hat das BMWK die Meldepflicht sowie die Bußgeldbewehrung bei Nichterfüllung wurde bis 01.01.2025 ausgesetzt.
Unter den nachfolgend aufgeführten Links erhalten Sie genauere Informationen, welchen Aufgaben sich Ihr Unternehmen stellen muss und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Unternehmen
Jahresenergiebedarf
über 2,5 GWh
Unternehmen
Jahresenergiebedarf
über 2,5 GWh
(nicht KMU)
Jahresenergiebedarf
über 7,5 GWh
Lassen Sie die Zeit nicht ungenutzt verstreichen und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit unseren Energieauditoren.
Entdecken Sie die Chancen, sparen Sie Energie und Kosten – gehen Sie mit uns den Weg in eine nachhaltige Zukunft.
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