Energieaudit
Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Ein durch unsere Auditoren durchgeführtes Energieaudit stellt eine gute Grundlage zur Verbesserung der Energieeffizienz dar. Egal ob Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen oder Ihre Prozesse energetisch optimieren wollen – das Energieaudit nach DIN 16247-1 bietet Ihnen eine gute Basis. Es beinhaltet die systematische Erfassung und Analyse der Energieeinsatz- und Verbrauchsdaten eines Unternehmens. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, Energieeinsparpotenziale zu erkennen und in konkrete Maßnahmen zu investieren.
Ihre Vorteile
- Energieeinsparung
- Senkung Energiekosten
- Verringerung von CO2-Emissionen
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
- Voraussetzung zur Strom- und Energiesteuererstattung
Besonderheiten bei Nicht-KMU: Gesetzliche Anforderung
Unternehmen, die nicht als KMU* gelten, sind seit dem 05. Dezember 2015 durch das Energiedienstleistungsgesetz [EDL-G] alle 4 Jahre dazu verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Das bedeutet: 2019 war das nächste Audit fällig.
Von der Auditpflicht befreit sind Unternehmen, die bereits erfolgreich ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem eingeführt haben.
ACHTUNG: Unternehmen, die trotz Verpflichtung kein Audit durchführen, können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ belangt werden!
* Als KMU gelten Unternehmen die < 250 Mitarbeiter und < 50 Mio. € Jahresumsatz haben.